Die 13. AHV-Rente ist legitim

Denken wir daran, dass die 13. AHV-Rente keine Einkommenserhöhung ist, sondern der gerechte Ausgleich für den Kaufkraftverlust. Sie wird nicht nur die ausgewiesene Inflation kompensieren, sondern auch die Verteuerung der Krankenkassen, der Mieten, der Energiekosten, der Versicherungen und so weiter (eine nicht abschliessende Liste).
Erinnern wir uns daran, dass unsere Regierung vor kaum einem Jahr keine Schwierigkeiten hatte, fast 260 Milliarden Franken zur Unterstützung der Banken aufzutreiben; jetzt sind also die Rentnerinnen und Rentner an der Reihe, eine angemessene Unterstützung zu erhalten.
Vergessen wir nicht, dass Personen im dritten Lebensabschnitt jährlich acht Milliarden Franken an die Betreuung der Enkelkinder beitragen und vorher hart gearbeitet haben, um ihren Kindern eine gute Ausbildung zu ermöglichen.
Misstrauen wir den Argumenten der Rechten, die, wie bei jeder Volksabstimmung, das Schreckgespenst der Steuererhöhungen, des Arbeitsplatzverlustes und der angeblichen Staatsdefizite heraufbeschwört.
Kämpfen wir gegen diese Erpressung am 3. März mit einem Ja an der Urne.

Simeon Meyer, Seebrüggliweg 2, Walenstadt

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Schamlose Altbundesräte und die 13. AHV

In unzähligen Haushalten ist in den letzten Tagen ein persönlich adressierter Brief von mehreren Altbundesräten eingetroffen. Diese jammern darüber, dass wir uns in der Schweiz die 13. AHV nicht leisten können. Das ist eine der unglaubwürdigsten Abstimmungskampagnen der letzten Jahre: Die Ex-Bundesräte beziehen jährlich mehr als 250’000 Franken Pension aus Steuergeldern, gönnen aber den Pensionierten eine jährliche Aufbesserung von etwas mehr 2000 Franken pro Jahr nicht. Derweil wächst die Reserve der AHV jährlich an – im Moment auf über 50 Milliarden Franken. Die Gegner der 13. AHV müssen schon sehr verzweifelt sein, um die Herren Ogi, Couchepin, Schneider-Ammann, Deiss und Frau Leuthard zu einem derart beschämenden Schritt zu bewegen. Mein Respekt gilt dem Altbundesrat Kaspar Villiger der FDP, der dieses oberpeinliche Spiel nicht mitgemacht hat. Als ehemaliger Finanzminister weiss er wohl auch, warum. Denn die steigenden Mieten, Energiekosten, Krankenkassenprämien und weitere Lebenshaltungskosten brauchen dringend ein Korrektiv, gerade auch für die vielen Pensionierten, die nahe am oder gar unter dem Existenzminimum leben. Liebe Sarganserländerinnen und Sarganserländer, Sie dürfen für einmal getrost auf Ihr eigenes Portemonnaie schauen: Gönnen Sie sich diese 13. AHV, denn Sie haben es mindestens genauso verdient wie die Altbundesräte ihre luxuriöse Pension. Stimmen Sie deshalb mit Überzeugung Ja zur 13. AHV.

Bernhard Hauser, Kantonsrat, Präsident SP Sarganserland

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Lebensfreude im Alter für alle

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger: Am 3. März stimmen Sie über eine sehr wichtige und grundlegende Vorlage ab. Es geht um die Frage, ob es in der Schweiz allen Menschen möglich ist, in Würde und Lebensfreude zu altern. In der Verfassung unter Artikel 112 steht, dass die AHV-Renten existenzsichernd sein sollen. Leider zeitigt dieses Anliegen in der Realität schon lange keine Wirkung mehr. Die AHV-Rente reicht nicht für ein anständiges Leben. Und die Lebenskosten sind gerade in letzter Zeit markant gestiegen. Zwar gibt es in der AHV einen Teuerungsausgleich. Dabei nicht berücksichtigt werden aber zum Beispiel die jedes Jahr steigenden Krankenkassenprämien.

Für viele Menschen im Ruhestand sind diese Mehrkosten ein finanzieller Aufwand, der sich massgebend auf die Lebensqualität auswirkt. Gerade die kleinen Freuden im Leben, zum Beispiel ein Tagesausflug mit dem Zug oder Auto, ein Essen in einem Restaurant oder ein Konzertbesuch werden so zu einer schwerwiegenden Belastung für das Budget. Doch genau diese kleinen Dinge machen unser Leben lebenswert. Wenn wir uns im Alter das nicht mehr leisten können, wird aus einem lebensfrohen Leben ein Überleben mit finanziellem Dauerstress.

Wohlgemerkt, wir sprechen hier nicht von Personen, die ihren Dienst an der Gesellschaft noch leisten müssen. Es geht hier um Menschen, die ein Leben lang gearbeitet und Steuern gezahlt haben. Ich denke, es ist jetzt an der Zeit, ein wichtiges Zeichen zu setzen. Freude im Alter und ein Altern in Würde darf nicht zu einem Privileg von Gutbetuchten werden, sondern sollte uns allen zustehen. Darum müssen wir jetzt die erste Säule stärken für eine Rente, die für ein lebenswertes Leben reicht.

Und bedenken Sie bitte, dass auch Sie, wenn sie nicht schon im Ruhestand sind, einmal pensioniert werden. Die Lebenskosten werden bis dahin nicht kleiner werden. Und ich finde, Sie haben dann einen Anspruch auf einen lebenswerten Lebensabend. Das muss es uns als Gesellschaft wert sein.

Martin Truniger

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Wir Jungen und die AHV

Zurzeit wird lautstark und emotional vor der 13. AHV gewarnt. Sie sei unsozial, weil sie die Jungen belasten würde und gar mit der Giesskanne über alle – auch die Reichen – ausgeschüttet werde. Ich frage mich, was das soll.

Die AHV ist doch ein solidarisches Generationenprojekt, das grösstenteils von den Berufstätigen für den pensionierten Bevölkerungsteil finanziert wird, bis sie selbst ins AHV-Alter kommen und ihre AHV von den nachfolgenden Berufstätigen finanziert wird. Alle bezahlen einen AHV-Beitrag, der sich an der Höhe des Lohnes orientiert, alle bekommen eine AHV-Rente, aber die Maximalrente ist für alle gedeckelt. Die AHV funktioniert also genau nach dem sogenannten «Giesskannenprinzip», allerdings mit dem Effekt, dass die «Topverdiener» und «Topverdienerinnen» viel mehr einzahlen, als sie jemals wieder erhalten. Die AHV ist also eine soziale Versicherung, die Geld «von oben nach unten» umverteilt. Wer also «dieses Giesskannenprinzip» infrage stellt, stellt das Grundprinzip der AHV infrage. Wer hat wohl am meisten Interesse, die AHV schlechtzureden, sie zu schwächen?

Ist eine 13. AHV für die «Jungen» überhaupt eine (zu) grosse finanzielle Belastung? Die 13. AHV kann beispielsweise mit je 0,4 Lohnprozentabzug (Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin und Arbeitgeberin/Arbeitgeber) finanziert werden. Das bedeutet bei einem Monatslohn von 6000 Franken einen zusätzlichen Abzug von 24 Franken, um später dafür rund 200 Franken mehr AHV im Monat zu erhalten. Da kann man doch nicht von einer Belastung sprechen, sondern von einer sehr guten Investition. Eine zum Leben reichende AHV ist – für die Zukunft gesehen – auch im Interesse der Berufstätigen.

Schliesslich muss festgehalten werden, dass die Teuerung in den letzten Jahren mehr als eine Monatsrente weggefressen hat. Somit ist eine 13. AHV-Rente nicht ein Ausbau, sondern höchstens ein Teuerungsausgleich. Stimmen auch Sie deshalb für eine existenzsichernde AHV – für eine 13. AHV-Rente!

Anna-Lena Eggli