JA zum Schutz vor Hass

Künftig sollen Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter die bewährte Antirassismusstrafnorm fallen. Dazu zählen Hetze und Hassrede im öffentlichen Raum. Nicht betroffen ist der Stammtisch. Auch sind kritische Bemerkungen sowie die öffentliche Diskussion gewisser Bibelstellen weiterhin erlaubt. Nicht mehr erlaubt werden jedoch – beispielsweise – die Ablehnung von Schwulen und Lesben an den Türen zu einem Nachtklub aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Eine Verurteilung führt zu einer Geldstrafe oder in sehr schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Jeden Tag werden schwule, lesbische oder bisxuelle Personen verbal oder physisch attackiert. Diese Angriffe sind zu Recht strafbar – doch dann ist es zu spät. Wir müssen verhindern, dass es überhaupt so weit kommt. Es darf nicht erlaubt sein, öffentlich zu Hass und Hetze aufzurufen, denn auf solche Worte folgen Taten. Deshalb hat die SP mit einem Vorstoss dafür gesorgt, dass die bewährte Anti-Rassismus-Strafnorm auch homo- und bisexuelle Menschen schützt. Rechtsnationale Kreise rund um die EDU und die junge SVP haben dagegen das Referendum ergriffen. Unter dem Deckmäntelchen der Meinungsfreiheit wollen sie verhindern, dass massive Angriffe auf die Menschenwürde und Sicherheit von homo- und bisexuellen Menschen künftig strafbar sind.

Die SP setzt sich für eine freie Gesellschaft ein, in der ein friedliches Miteinander möglich ist. In einer solchen Gesellschaft darf es nicht erlaubt sein, öffentlich zu Hass und Hetze gegen homo- und bisexuelle Menschen aufzurufen. Deshalb braucht es am 9. Februar 2020 ein deutliches JA zum Schutz vor Hass.

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